Fördermöglichkeiten

Hinweise zu Fördermöglichkeiten unserer Seminarangebote:

Die Kosten der von uns angebotenen Fort- und Weiterbildungen werden teilweise durch Drittmittel gedeckt, deshalb sind die Teilnahmebeiträge häufig geringer als anderswo. Viele der Anbieter gewähren zudem Ermäßigungen oder staffeln die Teilnahmebeiträge nach Einkommen. Sollten Sie hierzu Fragen haben, scheuen Sie sich nicht, Kontakt zu den Mitarbeitenden der jeweiligen Organisation aufzunehmen.

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, andere Formen der finanziellen Unterstützung für Weiterbildungen in Anspruch zu nehmen.

Einige davon möchten wir Ihnen hier vorstellen:

Die Bildungsprämie

Die Bildungsprämie (bis zu 500,-€ im Jahr) kann jede und jeder erhalten, der/die folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • Sie sind erwerbstätig (auch: Selbständige, Mütter und Väter in Elternzeit, Berufsrückkehrer/-innen und mitarbeitende Familienangehörige)
  • Ihr jährlich zu versteuerndes Einkommen beträgt max. 25.600 Euro
  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine gültige Arbeitserlaubnis

Bildungsgutschein

Falls Sie Arbeitslosengeld I oder II beziehen, haben Sie die Möglichkeit, einen Bildungsgutschein zu beantragen. Ein Anspruch auf den Bildungsgutschein besteht allerdings nur für den Fall, dass zuvor eine individuelle Beratung durch eine/n MitarbeiterIn des Bundesamtes für Arbeit erfolgte. Zudem ist erforderlich, dass sowohl der Weiterbildungsträger als auch die einzelnen Maßnahmen zugelassen sind.

Bitte fragen Sie den entsprechenden Anbieter, ob er im bereits im KURSNET der Bundesagentur registriert ist.

Bildungsurlaub

Wenn Sie Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind und nicht in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen oder Thüringen leben (dort gibt es keine Bildungsurlaubsgesetze), können Sie bei Ihrem Arbeitgeber fünf bezahlte Arbeitstage pro Jahr (im Saarland sogar sechs Tage) als Bildungsurlaub beantragen. Bitte besprechen Sie frühzeitig diese Form der Förderung auch mit dem jeweiligen Seminaranbieter, damit dieser sich als Anbieter anerkennen lassen kann.